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Online-Semestereinschreibung

offen 15. - 31. Mai 2013

Zum Online-Service

Formular Gesuch um Exmatrikulation

Das Formular muss bei einer Exmatrikulation während des laufenden Semesters zwingend eingereicht werden (Formular siehe unten). Bitte beachten Sie die Termine für die spätest mögliche Exmatrikulation:

15. Oktober für das Herbstsemester
15. März für das Frühjahrssemester

Kanzlei der Universität Zürich

Rämistrasse 71
CH-8006 Zürich

Telefon: +41 44 634 22 17
kanzlei@uzh.ch

Telefon- und Öffnungszeiten
Mo-Fr: 09.30-12.30 Uhr

Immatrikulationspflicht

Allgemeine Bestimmungen, Immatrikulationspflicht während Abschlussprüfungen, Übergang Doktoratsstufe

Exmatrikulation

Wer muss sich exmatrikulieren?
Exmatrikulation per Ende des laufenden Semesters
Exmatrikulation während des laufenden Semesters

Wer muss sich exmatrikulieren?

Studierende und Doktorierende, die das Studium beendet oder abgebrochen haben, müssen sich über die Online-Semestereinschreibung exmatrikulieren. Eine Exmatrikulation erfolgt immer per Semesterende.

Ein Exmatrikel (Abgangszeugnis) kann bei der Kanzlei der Universität Zürich angefordert werden.

Exmatrikulation per Ende des laufenden Semesters

Eine Exmatrikulation per Ende des laufenden Semesters müssen Sie über die Online-Semestereinschreibung vornehmen.

Exmatrikulation während des laufenden Semesters

Eine Exmatrikulation ausserhalb der Semestereinschreibung (Rückzug einer bereits vorgenommenen Immatrikulation) nehmen Sie direkt über die Kanzlei vor. Bitte beachten Sie unbedingt die folgenden Bestimmungen, deren Kenntnisnahme Sie mit dem unterschriebenen Formular Gesuch um Exmatrikulation (siehe unten) bestätigen müssen (vgl. auch: Reglement über die Modalitäten des Immatrikulationsverfahren und der Semestereinschreibung (RüMIS) vom 30.11.2011):

Eine Exmatrikulation entbindet Sie nicht von der Verpflichtung, das Prüfungsverfahren von gebuchten Modulen zu absolvieren. Ebenfalls setzt eine Exmatrikulation laufende Fristen nicht ausser Kraft (z.B. zeitlich befristete Gültigkeit von Modulen).

Für die Stornierung der Module sind Sie selber verantwortlich. Diese müssen innerhalb der publizierten Fristen und vor der Exmatrikulation storniert werden. Erfolgt keine Stornierung oder ist die Frist dazu abgelaufen, gelten sämtliche Module als nicht bestanden.

Fristen und einzureichende Unterlagen

Bitte reichen Sie folgende Unterlagen bei der Kanzlei ein, damit die Exmatrikulation vorgenommen werden kann:

  • unterschriebenes Formular Gesuch um Exmatrikulation
  • vier Studienbescheinigungen für das laufende Semester
  • eine Testatheftseite (falls erhalten) für das laufende Semester
  • UZH Card (Studierendenausweis)


Die Unterlagen müssen bis spätestens zu den folgenden Terminen im Besitz der Kanzlei sein, damit eine bereits vorgenommene Immatrikulation zurückgezogen werden kann, resp. bereits bezahlte Semestergebühren zurückerstattet werden können:

15. Oktober für das Herbstsemester
15. März für das Frühjahrssemester