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Formular Gesuch um Exmatrikulation

Das Formular muss bei einer gewünschten Rückzahlung der Semestergebühr zwingend bei der Kanzlei eingereicht werden (Formular siehe unten). Bitte beachten Sie die Termine für die spätest mögliche Exmatrikulation:

15. Oktober für das Herbstsemester
15. März für das Frühjahrssemester

Rückzahlung der Semestergebühr

Nachdem die unter Exmatrikulation während des laufenden Semesters erwähnten Unterlagen bei der Kanzlei eingetroffen sind und geprüft wurden, erhalten Sie eine schriftliche Aufforderung zur Online-Erfassung Ihrer Bank- oder Postkonto-daten.

Der gesamte Rückzahlungsprozess wird online abgewickelt. Auf die Rückerstattung der Semestergebühr wird eine Bearbeitungsgebühr von CHF 50.00 erhoben.

Bitte beachten Sie unbedingt die Termine für die spätest mögliche Exmatrikulation (15. Oktober für das Herbstsemester und 15. März für das Frühjahrssemester). Bei einer Exmatrikulation nach diesen Daten wird die Semestergebühr nicht mehr zurückerstattet und die Exmatrikulation erfolgt auf das Ende des laufenden Semesters.