UZH für Studierende

Studiengangs- und Fachwechsel

Fristen für Studiengangs- und Fachwechsel
Studiengangswechsel allgemein
Studiengangswechsel mit Stufenanstieg:
Übertritt vom Bachelor- ins Masterstudium, resp. vom Master- ins Doktoratsstudium oder ins Lehrdiplom für Maturitätsschulen

Hauptfach- und Nebenfachwechsel
ECTS-Nebenfächer im Lizentiatsstudiengang der PHF

Fristen für Studiengangs- und Fachwechsel

Herbstsemester bis 31. August
Frühjahrssemester bis 31. Januar


Allgemeine Studiengangs-, Hauptfach- und Nebenfachwechsel sowie Studiengangswechsel mit Stufenanstieg (Übertritt Bachelor-/Masterstudium resp. Master-/Doktoratsstudium oder Lehrdiplom für Maturitätsschulen) müssen über die Online-Semestereinschreibung vorgenommen werden.

Ausserhalb der regulären Online-Semestereinschreibungsfrist wenden Sie sich bitte an das Kanzlei-Team.

Studiengangswechsel allgemein

Bitte beachten Sie, dass ein allfälliger Studiengangswechsel auf das Frühjahrssemester jeweils nur zu vereinzelten Fakultäten und Studienrichtungen möglich ist. Informieren Sie sich vorgängig bei der betreffenden  Fakultät und bei den Studienberaterinnen oder -beratern, und lassen Sie sich in diesem Fall bei der Organisation Ihres Studiums unterstützen.

Achtung: Ein Studiengangswechsel entbindet Sie nicht von der Verpflichtung, das Prüfungsverfahren von bereits gebuchten Modulen zu absolvieren. Ebenfalls setzt ein Urlaub oder ein Praktikum laufende Fristen nicht ausser Kraft (z.B. zeitlich befristete Gültigkeit von Modulen).

Studiengangswechsel mit Stufenanstieg:
Übertritt vom Bachelor- ins Masterstudium, resp. vom Master- ins Doktoratsstudium oder ins Lehrdiplom für Maturitätsschulen

Um vom Bachelor- ins Masterstudium, resp. vom Master- ins Doktoratsstudium oder ins Lehrdiplom für Maturitätsschulen überzutreten, muss zwingend bei der Semestereinschreibung der Studiengang gewechselt werden. Die jeweilige Fakultät wird dann entscheiden, ob eine Zulassung mit oder ohne Auflagen oder Bedingungen in die gewählte Studienrichtung möglich ist.

Zusätzlich zur Bekanntgabe des Studiengangswechsels mit Stufenanstieg bei der Online-Semestereinschreibung muss der Studienabschluss (Bachelor und Master) direkt bei der jeweiligen Fakultät beantragt werden.

Durch die Semestereinschreibung sind sie nicht automatisch für den Studienabschluss angemeldet. Ebenso führt eine Anmeldung zum Studienabschluss bei der Fakultät resp. ein Bachelor- oder Masterabschluss nicht automatisch zu einer Änderung der Einschreibung (Studiengangswechsel mit Stufenanstieg).

Bitte beachten Sie, dass die Termine für die Beantragung des Studienabschlusses (Bachelor/Master) je nach Fakultät unterschiedlich sind und vor der Semestereinschreibungsfrist liegen können. Sie finden die Anmeldetermine für den Studienabschluss sowie Informationen zum Vorgehen auf der Homepage der jeweiligen Fakultät:

Philosophische Fakultät, Bachelorschluss
Philosophische Fakultät, Masterschluss
Wirtschaftswissenschaftliche Fakultät
Rechtswissenschaftliche Fakultät
Theologische Fakultät
Mathematisch-naturwissenschaftliche Fakultät

Studierende der Medizinischen Fakultät melden sich über das Modulbuchungstool zum Bachelor-/Masterabschluss an. Studierende der Vetsuisse-Fakultät erlangen bei genügender Kreditpunktezahl automatisch den Bachelor- resp. Masterabschluss.

Vetsuisse-Fakultät

Hauptfach- und Nebenfachwechsel

Haupt- und Nebenfachwechsel auf das Frühjahr sind je nach Studiengang möglich oder nicht möglich. Erkundigen Sie sich auch hier im Voraus bei der betreffenden Fakultät. Allfällige Anrechnungen von bereits erbrachten Studienleistungen eines Fachs sind ebenfalls direkt an die Fakultät zu richten.

ECTS-Nebenfächer im Lizentiatsstudiengang der PHF

Studierende der Philosophischen Fakultät müssen neu gewählte, fakultätsfremde Nebenfächer mit Kreditpunktesystem (ECTS) zwingend bei der Semestereinschreibung angeben. Anderenfalls sind sie nicht zur Modulbuchung zugelassen.

Online-Semestereinschreibung

offen ab 15. - 31. Mai 2013

Zum Online-Service

Kanzlei der Universität Zürich

Rämistrasse 71
CH-8006 Zürich

Telefon: +41 44 634 22 17
kanzlei@uzh.ch

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Mo-Fr: 09.30-12.30 Uhr

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