Semestereinschreibung
Fristen
Wer muss sich einschreiben?
Wer muss sich nicht einschreiben?
Ablauf der Online-Semestereinschreibung
Fristen
| Herbstsemester | 15. - 31. Mai |
| Frühjahrssemester | 15. - 30. November |
Für eine verspätete Semestereinschreibung kontaktieren Sie bitte umgehend die Kanzlei. Bitte beachten Sie, dass für verspätete Semestereinschreibungen eine Bearbeitungsgebühr von CHF 30.00 erhoben wird.
Wer muss sich einschreiben?
Wenn Sie zu einer der folgenden Gruppen gehören, bereits an der UZH eingeschrieben sind und Sie auch im kommenden Semester wiederum Leistungen der Universität Zürich beanspruchen möchten, gilt für Sie die Immatrikulationspflicht und Sie müssen sich über die Online-Semestereinschreibung einschreiben:
- Regulär Studierende und Doktorierende
- Gaststudierende
- Studierende und Doktorierende, die an einem Mobilitätsprogramm im In- oder Ausland teilnehmen (Outgoing-Mobilität)
- Studierende, die nur Nebenfächer oder einzelne Module/Lehrveranstaltungen an der Universität Zürich belegen, an einem Joint Degree Studiengang oder an organisierter Studierendenmobilität teilnehmen (Incoming-Mobilität)
- Absolventen des Lehrdiploms für Maturitätsschulen
Zudem reichen Sie über die Semestereinschreibung Ihr Gesuch um Urlaub oder Sistierung der Immatrikulation ein, nehmen Studiengangswechsel mit Stufenanstieg sowie allgemeine Studiengangs- und Fachwechsel vor und geben die beabsichtigte Exmatrikulation bekannt (s. Ablauf der Semestereinschreibung).
Wer muss sich nicht einschreiben?
- Studierende, die von einem für zwei Semester bewilligten Urlaub ein Semester in Anspruch genommen haben, müssen sich erst wieder für das übernächste Semester einschreiben.
- Auditorinnen und Auditoren
Ablauf der Online-Semestereinschreibung
Über die Online-Semestereinschreibung wickeln Sie folgende Tätigkeiten ab:
- Studiengangswechsel mit Stufenanstieg: Übertritt vom Bachelor- ins Masterstudium sowie vom Master- ins Doktoratsstudium resp. ins Lehrdiplom für Maturitätsschulen
- Studiengangs-, Hauptfach und Nebenfachwechsel
- Gesuch um Urlaub oder Sistierung der Immatrikulation (zb. Praktikum)
- Exmatrikulation
Rechnung
Nach erfolgter Online-Semestereinschreibung erhalten Sie eine Rechnung über die entsprechenden Semestergebühren, die für das Herbstsemester bis 31. Juli und für das Frühjahrssemester bis 31. Januar zu begleichen ist.
Zugang zur Modulbuchung, Studierendenausweis, Bescheinigungen
Nach Eingang der Zahlung erhalten Sie den Zugang zur Modulbuchung, ebenso werden der gültige Studierendenausweis und vier Semesterbescheinigungen zugestellt. Bitte beachten Sie, dass zwischen der Bezahlung und dem effektiven Zahlungseingang mehrere Tage verstreichen können. Wir empfehlen deshalb, die Zahlung der Semestergebühren unverzüglich zu veranlassen.

