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FAQ-Thema: Exmatrikulation


F: Ich habe mein Studium beendet, möchte es abbrechen oder plane einen Hochschulwechsel. Wie muss ich vorgehen?
A: Bitte nehmen Sie bei der Online-Semestereinschreibung über den Button ‚Exmatrikulation’ Ihre Exmatrikulation vor. Falls Sie eine Exmatrikulationsbestätigung brauchen, können Sie dies unter ‚Bemerkungen’ vermerken. Sie brauchen diese jedoch nur zwingend, wenn Sie die Hochschule wechseln.

F: Ich möchte mich exmatrikulieren, habe meine Module jedoch bereits gebucht.
A: Falls noch innerhalb der Frist möglich, stornieren Sie Ihre gebuchten Module. Ist die Frist bereits abgelaufen, setzen Sie sich bitte unbedingt mit dem Dekanat in Verbindung.

F: Ich habe mein Studium beendet, werde aber noch Prüfungen ablegen. Muss ich mich dafür noch einmal ein Semester einschreiben?
A: Wenn die Abschlussprüfung für alle Studierenden, die an der entsprechenden Prüfungssession teilnehmen, vor der Woche 38 im Herbstsemester bzw. vor der Woche 8 im Frühjahrssemester abgelegt werden, ist eine erneute Einschreibung nicht mehr nötig. Bitte beachten Sie, dass während der Prüfungsanmeldung eine Immatrikulation zwingend ist. Erkundigen Sie sich zur Sicherheit beim zuständigen Dekanat. Im Grenzfall werden von der Kanzlei eine Einschreibung und eine anschliessende, manuelle Exmatrikulation mit Rückzahlung der Gebühr empfohlen.

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