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UZH für Studierende

Rechnung über die Semestergebühren

Ich kann die Rechnung über die Semestergebühren im Studierendenportal nicht auffinden. Wo kann ich sie herunterladen?

Die Rechnung über die Semestergebühren wird jeweils Anfang Juni (für das Herbstsemester) sowie Anfang Dezember (für das Frühjahrssemester) im Studierendenportal im Bereich "Meine Anträge und Rechnungen" im Antrag "Einschreibung" des betreffenden Semesters zum Download bereitgestellt. Neu zugelassene Studierende können die Rechnung für das erste Semester im Bewerbungsportal unter "Dokumente der UZH" herunterladen.

Die Rechnung für ein Urlaubssemester finden Sie ebenfalls im Antrag "Einschreibung" des entsprechenden Semesters. Während eines Urlaubssemesters müssen Sie weiterhin die obligatorischen Semesterbeiträge entrichten. Weitere Informationen hierzu finden Sie auf der Webseite Urlaub unter "Rechnung über die obligatorischen Semesterbeiträge".

Falls Sie einen Studiengangs- bzw. Studienprogrammwechsel beabsichtigen, beachten Sie bitte die Informationen auf der Webseite Studiengangs- und Studienprogrammwechsel, Kap. "Rechnung über die Semestergebühren".

Kann ich die Semstergebühren auch bar bezahlen?

Nein, die Zahlung der Semestergebühren in bar ist an der UZH nicht möglich. Sie können die Rechnung aber per Bareinzahlung auf der Post begleichen.

Ich schliesse mein Studium Ende dieses Semesters ab und habe den Abschluss bei der Fakultät angemeldet. Trotzdem habe ich nun die Rechnung über die Semestergebühren für das nächste Semester erhalten.

Die Anmeldung zum Abschluss bei der Fakultät führt nicht automatisch zur Exmatrikulation von der UZH. Wenn Sie die UZH verlassen möchten, müssen Sie sich zusätzlich innerhalb der Frist über das Studierendenportal von der UZH exmatrikulieren. Ihre Semesterrechnung wird von der Kanzlei storniert, sobald ihr Antrag auf Exmatrikulation genehmigt worden ist.

Wenn Sie nach Abschluss des Bachelorstudiums nahtlos in ein Masterstudium resp. nach Abschluss des Masterstudiums nahtlos in ein Doktorats- oder Lehrdiplomstudium an der UZH übertreten möchten, beantragen Sie bitte anstelle der Exmatrikulation einen Studiengangswechsel.

Was passiert, wenn ich die Rechnung über die Semestergebühren erst nach Ablauf der auf der Rechnung angegebenen Zahlungsfrist begleiche?

Die Zahlungsfristen für die Begleichung der Rechnung über die Semestergebühren sind der 31.07. für das Herbstsemester bzw. der 31.01. für das Frühjahrssemester. Mitte August bzw. Mitte Februar erhalten Sie von der Kanzlei eine Zahlungserinnerung. Bitte begleichen Sie spätestens jetzt die Rechnung über die Semestergebühren. Falls bis Ende September (für das Herbstsemester) bzw. Ende März (für das Frühjahrssemester) kein Zahlungseingang vorliegt, werden Sie von der UZH exmatrikuliert.

Beachten Sie zudem, dass Sie für das neue Semester keine Studienbescheinigungen erhalten und weder Module buchen noch die UZH Card validieren können, solange Sie die Semesterrechnung nicht beglichen haben. Informationen zur Freischaltung dieser Dienstleistungen finden Sie auf der Webseite Einschreibung unter "Freischaltung Modulbuchung, Validierung UZH Card, Versand Studienbescheinigungen".

Können Sie mir eine Kopie der Rechnung über die Semestergebühren schicken?

Nein. Es werden keine Rechnungskopien verschickt, da die Semesterrechnung als PDF im Antrag "Einschreibung" im Studierendenportal für das entsprechende Semester hinterlegt ist und beliebig oft heruntergeladen werden kann. Neu zugelassene Studierende finden die Rechnung für das erste Semester im Bewerbungsportal unter "Dokumente der UZH".

Weiterführende Informationen

Haben Sie weitere Fragen?

Informationen rund um die Rechnung über die Semestergebühren finden Sie auch unter:

Kontakt

Ist Ihre Frage noch nicht beantwortet? Bitte wenden Sie sich an die Kanzlei der Universität Zürich.