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UZH für Studierende

Urlaub


Ich habe einen Urlaub beantragt, jedoch die Rechnung über die vollen Semestergebühren bereits erhalten. Wo finde ich die reduzierte Rechnung für das Urlaubssemester?

Während des Urlaubssemesters müssen Sie weiterhin die obligatorischen Semesterbeiträge, jedoch keine Studiengebühren bezahlen. Sobald Ihr Antrag auf Urlaub von der Kanzlei genehmigt worden ist, finden Sie die Rechnung über die obligatorischen Semesterbeiträge im Studierendenportal im Antrag "Einschreibung" für das entsprechende Semester. Die Rechnung über die vollen Semestergebühren wird automatisch von der Kanzlei storniert.

Beachten Sie bitte auch die Informationen auf der Webseite Urlaub, Kap. "Rechnung über die obligatorischen Semesterbeiträge".

Ich doktoriere an der UZH und plane nun, für ein Jahr eine Anstellung im Ausland anzunehmen. Ich möchte deshalb an der UZH Urlaubssemester beziehen. Ist das möglich?

Nein. Die UZH gewährt Doktorierenden nur Urlaub während der Publikationsphase der Dissertation oder bei Krankheit/Unfall etc. unter Vorweisung eines Attests. Die selbständige Mobilität sowie das nichtobligatorische Praktikum sind Bachelor- bzw. Masterstudierenden vorbehalten.

Weiterführende Informationen

Haben Sie weitere Fragen?

Informationen zum Thema Urlaub finden Sie auch unter:

Kontakt

Ist Ihre Frage noch nicht beantwortet? Bitte wenden Sie sich an die Kanzlei der Universität Zürich.