Exmatrikulation
Die Exmatrikulation können Sie immer zum Ende eines Semesters innerhalb der Fristen über "Meine Anträge" im Studierendenportal beantragen.
Studierende, die gleichzeitig in mehreren Studiengängen immatrikuliert sind, müssen einen separaten Antrag pro Studiengang einreichen, falls sie sich von allen Studiengängen exmatrikulieren lassen möchten.
Fristen
Exmatrikulation per Ende Frühjahrssemester |
15. Mai – 15. Oktober |
Exmatrikulation per Ende Herbstsemester |
15. November – 15. März |
Exmatrikulation beantragen
Den Bearbeitungsstatus Ihres Antrags können Sie jederzeit in "Meine Anträge" direkt im Antrag einsehen.
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Beantragen Sie die Exmatrikulation in "Meine Anträge" im Studierendenportal. Nach Absenden wird der Antrag von der Kanzlei der UZH geprüft (Status Antrag "In Prüfung").
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Sobald Ihr Antrag fertig bearbeitet wurde, wechselt der Status auf "Genehmigt" bzw. "Abgelehnt" (wird per E-Mail angekündigt).
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Falls Sie die Semesterrechnung für das neue Semester bereits erhalten, jedoch noch nicht beglichen haben, wird sie automatisch storniert und im Studierendenportal gelöscht.
Exmatrikulationsbestätigung: Falls Sie als Exmatrikulationsgrund "Hochschulwechsel" angegeben haben, erhalten Sie automatisch per Post eine Exmatrikulationsbestätigung. Bei Abschluss oder Abbruch des Studiums können Sie über das Kontaktformular der Kanzlei eine Exmatrikulationsbestätigung anfordern.
Studienabschluss
Bitte beachten Sie, dass Sie sich für den Studienabschluss separat bei der Fakultät anmelden müssen. Die Termine für die Anmeldung zum Studienabschluss sind je nach Fakultät unterschiedlich.
Überprüfen Sie bitte vor Anmeldung zum Abschluss Ihre Angaben zu Name und Adresse in "Meine Einschreibung und persönlichen Daten" im Studierendenportal, damit wir Ihnen Ihre Dokumente korrekt zur Verfügung stellen können.
Philosophische Fakultät
Wirtschaftswissenschaftliche Fakultät
Rechtswissenschaftliche Fakultät
Theologische Fakultät
Mathematisch-naturwissenschaftliche Fakultät
Medizinische Fakultät
Vetsuisse-Fakultät
Rückerstattung der Semestergebühren
Falls Sie die Semestergebühren für das neue Semester bereits bezahlt haben und eine Rückerstattung (abzüglich einer Bearbeitungsgebühr) wünschen, retournieren Sie bitte innerhalb der oben genannten Fristen Ihre UZH Card sowie die vier Studienbescheinigungen. Die Kanzlei leitet daraufhin die Rückzahlung der Gebühren ein. Sie erhalten per Post eine Aufforderung zur Online-Erfassung Ihrer Bank- oder Postkontodaten.
Stornierung der Module
Bereits für das kommende Semester gebuchte Module werden nach Genehmigung der Exmatrikulation automatisch durch die UZH storniert, sofern es sich nicht um eine Doppelimmatrikulation handelt (z.B. Masterstudium und gleichzeitiges Lehrdiplomstudium).
Studium nicht aufgenommen / Rückzug der Immatrikulation
Wenn Sie sich neu an der UZH immatrikuliert haben, das Studium aber nicht aufnehmen wollen, so teilen Sie das bitte schriftlich der Kanzlei mit. Falls Sie die Semestergebühren für das erste Semester bereits bezahlt haben und eine Rückerstattung (abzüglich einer Bearbeitungsgebühr) wünschen, retournieren Sie bitte innerhalb der oben genannten Fristen Ihre UZH Card sowie die vier Studienbescheinigungen und teilen Sie uns Ihre Bankverbindungsdaten mit. Die Kanzlei leitet daraufhin die Rückzahlung der Gebühren ein.