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UZH für Studierende

AHV-Nachweis

Bis 1994 wurden die AHV-Beiträge von nicht berufstätigen Studierenden über die UZH vereinnahmt und pauschal der Sozialversicherungsanstalt abgeliefert.

Als Bestätigung wurde den Studierenden eine Marke abgegeben, die auf ein rosa Markenheft geklebt werden sollte. Dieses Markenheft musste am Ende des Studiums der zuständigen Sozialversicherungsanstalt zur Gutschrift der Beiträge eingereicht werden.

Personen, die dieses Markenheft verloren haben, können einen AHV-Nachweis bei der Abteilung Studierende bestellen. Bitte benützen Sie für Bestellungen unser Kontaktformular. Für die Bearbeitung wird eine Gebühr von CHF 15 verrechnet.

Weiterführende Informationen

Kontakt

Bitte wenden Sie sich mit Ihren Fragen an die Kanzlei der Universität Zürich.