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UZH für Studierende

Semestereinschreibung


Ich möchte vom Bachelor- ins Masterstudium (resp. vom Master- ins Doktoratsstudium oder nach Abschluss des Masterstudiums zum Lehrdiplom für Maturitätsschulen) übertreten. Wie muss ich vorgehen?

Sie müssen einerseits einen Studiengangswechsel vornehmen, andererseits den Bachelor- oder Masterabschluss bei der Fakultät anmelden.

Beachten Sie bitte die Informationen zum Studiengangs- und Studienprogrammwechsel auf der entsprechenden Webseite. Informationen zur Anmeldung zum Studienabschluss finden Sie auf den Webseiten der jeweiligen Fakultät.

Ich schliesse Ende Semester mein Studium ab. Soll ich die automatisch vorbereitete Einschreibung für das nächste Semester beibehalten, falls ich die Prüfungen nicht bestehe?

Ja. Sie können die Einschreibung zunächst pendent lassen. Sobald Sie die Prüfungsresultate erhalten und Ihr Studium erfolgreich beendet haben, beantragen Sie bitte die Exmatrikulation. Bitte beachten Sie die Fristen. Die Einschreibung und die Rechnung über die Semestergebühren werden dann von der Kanzlei der UZH storniert.

Bei Prüfungsmisserfolg begleichen Sie bitte umgehend die Semesterrechnung, damit Sie weiterhin eingeschrieben bleiben.

Ich bin von meinem Major- resp. Minor-Studienprogramm ausgeschlossen worden. Die Einschreibung wird nun im Studierendenportal trotz Bezahlung der Semestergebühren als "fehlerhaft" angezeigt.

Aktive Fachsperren blockieren die Semestereinschreibung. Nehmen Sie deshalb für das betroffene Studienprogramm innerhalb der Frist einen Studienprogrammwechsel vor, falls Sie weiterhin an der UZH eingeschrieben bleiben möchten. Andernfalls wird die UZH Sie zum Semesterende exmatrikulieren und die Semestergebühren (abzüglich einer Bearbeitungsgebühr) zurückerstatten.

Ich habe meine Dissertation eingereicht und mich zur Verteidigung angemeldet. Muss ich mich nochmals einschreiben?

Ja. Sie müssen weiterhin eingeschrieben bleiben, können während der Publikationsphase der Dissertation jedoch Urlaub beantragen. Beachten Sie bitte die Angaben hierzu auf der Webseite Urlaub unter "Urlaub während der Publikationsphase der Dissertation".

Im Abschlusssemester, in dem Ihre Promotionsurkunde vom Diplombüro der UZH ausgestellt wird, benötigen Sie wieder eine reguläre Einschreibung und dürfen nicht beurlaubt sein.

Weiterführende Informationen

Haben Sie weitere Fragen?

Informationen zur Semestereinschreibung finden Sie auch unter:

Kontakt

Ist Ihre Frage noch nicht beantwortet? Bitte wenden Sie sich an die Kanzlei der Universität Zürich.