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UZH für Studierende

Zulassungshindernisse

Sie können nicht in einen Studiengang oder in ein Studienprogramm wechseln, für den/das Sie gesperrt sind. Der betreffende Studiengang bzw. das Studienprogramm ist in der Regel im Antrag nicht auswählbar.

Wenn Sie in einem bisherigen Studiengang oder Studienprogramm gesperrt sind (siehe Hinweis im Studierendenportal unter "Meine Einschreibung und persönlichen Daten"), müssen Sie zwingend einen Studiengangs- und/oder Studienprogrammwechsel innerhalb der Fristen vornehmen. Nur mit der Modulbuchung in der neuen Fächerkombination wird die Einschreibung nicht angepasst. Gesperrte Studienprogramme (z. B. Minor-Studienprogramm) müssen in jedem Fall geändert werden, auch wenn Sie im kommenden Semester Module in einem anderen Studienprogramm (z. B. Major-Studienprogramm) buchen werden.

Studierende in einem Masterstudienprogramm: Nicht-Erfüllung von Auflagen und Bedingungen

Falls Sie Auflagen oder Bedingungen wegen nicht-bestandener Leistungsnachweise nicht mehr vollständig erfüllen können oder Sie eine mit der Zulassung verfügte Frist nicht einhalten, erfolgt eine endgültige Abweisung vom Studienprogramm. Diese bewirkt eine Sperre für das betreffende Studienprogramm sowie für alle nach Massgabe der Fakultät ähnlichen Studienprogramme auf allen Studienstufen.

Es muss zwingend ein Studienprogrammwechsel vorgenommen werden. Bitte beachten Sie die Informationen hierzu unter Nicht-Erfüllung von Auflagen oder Bedingungen für ein Masterstudium.

Für Doktorierende und Studierende im Lehrdiplomstudiengang gelten die Bestimmungen der Promotions- bzw. Rahmenverordnung der jeweiligen Fakultät.