Doktoratsstudium
Das Zulassungsverfahren für ein Doktoratsstudium wird in der jeweiligen Fakultät bzw. Graduate School gestartet. Dabei müssen Sie:
- für das geplante Dissertationsvorhaben eine Zusage einer oder ggf. auch mehrerer Betreuungspersonen erhalten,
- im Falle eines Doktoratsprogrammes in dieses aufgenommen werden und
- ggf. zusätzlich eine Anstellung als Doktorand/-in oder Assistent/-in angeboten bekommen.
Welche dieser Schritte in welcher Reihenfolge vorzunehmen sind, hängt vom jeweiligen Doktoratsstudium ab. Einzelheiten zum Verfahren und zu allfälligen Fristen finden Sie auf der Webseite der betreffenden Fakultät:
Theologische Fakultät
Rechtswissenschaftliche Fakultät
Wirtschaftswissenschaftliche Fakultät
Allgemeines Doktorat und Doktoratsprogramme Medizinische Fakultät
Vetsuisse-Fakultät
Philosophische Fakultät
Mathematisch-naturwissenschaftliche Fakultät
Zusätzlich beantragen Sie im Studierendenportal den entsprechenden Studiengangs- und/oder Studienprogrammwechsel. Es müssen dabei eine Betreuungsbestätigung und ggf. ein Aufnahmeentscheid für das Doktoratsprogramm eingereicht werden. Falls diese Dokumente bei der Beantragung noch nicht vorliegen, können sie nachgereicht werden.