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Nein. Verspätete Studiengangs- oder Studienprogrammwechsel ausserhalb der Fristen sind nicht möglich.
Bitte beachten Sie die Informationen zur gleichen Frage im Kap. Semestereinschreibung, erste Frage.
Für Fragen zur Anrechnung von Studienleistungen wenden Sie sich bitte an das (Studien-)Dekanat Ihrer Fakultät.