Studiengangswechsel, Studienprogrammwechsel
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- Ich kann nur das Major-Studienprogramm auswählen, aber nicht das Minor-Studienprogram.
- Ich habe die Frist für einen Studiengangs- bzw. Studienprogrammwechsel verpasst. Kann ich trotzdem noch wechseln?
- Ich möchte vom Bachelor- ins Masterstudium (resp. vom Master- ins Doktoratsstudium oder nach Abschluss des Masterstudiums zum Lehrdiplom für Maturitätsschulen) übertreten. Wie muss ich vorgehen?
- Werden bei einem Wechsel die im alten Studienprogramm erworbenen ECTS ans neue Studienprogramm angerechnet?
Ich kann nur das Major-Studienprogramm auswählen, aber nicht das Minor-Studienprogram.
Da Sie im Wechselantrag die vollständige Einschreibung angeben müssen, wählen Sie zunächst das Major-Programm aus. Das Feld für das Minor-Programm wird anschliessend auch angezeigt.
Ich habe die Frist für einen Studiengangs- bzw. Studienprogrammwechsel verpasst. Kann ich trotzdem noch wechseln?
Nein. Verspätete Studiengangs- oder Studienprogrammwechsel ausserhalb der Fristen sind nicht möglich.
Ich möchte vom Bachelor- ins Masterstudium (resp. vom Master- ins Doktoratsstudium oder nach Abschluss des Masterstudiums zum Lehrdiplom für Maturitätsschulen) übertreten. Wie muss ich vorgehen?
Bitte beachten Sie die Informationen zur gleichen Frage im Kap. Semestereinschreibung, erste Frage.
Werden bei einem Wechsel die im alten Studienprogramm erworbenen ECTS ans neue Studienprogramm angerechnet?
Für Fragen zur Anrechnung von Studienleistungen wenden Sie sich bitte an das (Studien-)Dekanat Ihrer Fakultät.