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UZH für Studierende

Studiengangswechsel, Studienprogrammwechsel


Ich habe die Frist für einen Studiengangs- bzw. Studienprogrammwechsel verpasst. Kann ich trotzdem noch wechseln?

Nein. Verspätete Studiengangs- oder Studienprogrammwechsel ausserhalb der Fristen sind nicht möglich.

Ich möchte vom Bachelor- ins Masterstudium (resp. vom Master- ins Doktoratsstudium oder nach Abschluss des Masterstudiums zum Lehrdiplom für Maturitätsschulen) übertreten. Wie muss ich vorgehen?

Bitte beachten Sie die Informationen zur gleichen Frage im Kap. Semestereinschreibung, erste Frage.

Werden bei einem Wechsel die im alten Studienprogramm erworbenen ECTS ans neue Studienprogramm angerechnet?

Für Fragen zur Anrechnung von Studienleistungen wenden Sie sich bitte an das (Studien-)Dekanat Ihrer Fakultät.

Weiterführende Informationen

Haben Sie weitere Fragen?

Informationen zum Studiengangs- bzw. Studienprogrammwechsel finden Sie auch unter:

Kontakt

Ist Ihre Frage noch nicht beantwortet? Bitte wenden Sie sich an die Kanzlei der Universität Zürich.